Ich berate Sie in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, dessen Grundlage primär das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie unter anderem bei der Unternehmensgründung, Unternehmensumgestaltung oder Liquidation sowie bei der Gestaltung von Verträgen. Da das Handelsrecht historisch stark in der kaufmännischen Praxis verwurzelt ist (es wird auch als „Sonderrecht der Kaufleute“ bezeichnet) zählt für Ihre kompetente Rechtsvertretung vor allem eines: meine umfangreiche Erfahrung.
Ich betreue Sie unter anderem bei: