Der Traumurlaub entpuppt sich als Alptraumurlaub. Weder das gebuchte Hotel, noch der zugesicherte Strandblick sind vorhanden, der Flug wurde annulliert. Mein Rat, setzen Sie sich nicht selbst mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft auseinander. Ziehen Sie lieber eine erfahrene Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für Reiserecht zu rate. Ich helfe Ihnen bei der Geltendmachung der Ihnen zustehenden Ansprüche, wie Minderung oder Schadensersatz, egal ob gegen den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft.
Ich betreue Sie unter anderem bei allen Fragen rund um: